Digitale Entspannung oder – das Recht zum Abschalten

Die Franzosen machen es vor: Laptop und Handy bleiben nach Feierabend ausgeschaltet.
In diesem Jahr tritt in Frankreich ein Gesetz inkraft, das Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ermöglicht, die digitale Erreichbarkeit am Abend, am Wochenende oder in der Urlaubszeit einzuschränken. Auf diese Weise soll nicht nur die reguläre, vertraglich festgelegte Arbeitszeit eingehalten werden, auch der Balance zwischen Arbeit und Freizeit soll vermehrt Rechnung getragen werden.

Stress durch permanente Erreichbarkeit

Die permanente Erreichbarkeit stellt einen erheblichen Stressfaktor im Arbeitsalltag dar, der im schlimmsten Fall in einen Burnout münden kann. Tatsächlich schadet dies den Unternehmen mehr als das es nutzt. Studien zufolge steigt zwar zunächst aufgrund der erhöhten Erreichbarkeit die Produktivität der Mitarbeiter, allerdings nur kurzfristig. Langfristig hingegen steigen die gesundheitsbedingten Ausfälle der Arbeitnehmer. Zwar gibt es noch keine konkrete Planung für die Umsetzung des „Rechtes zum Abschalten“, aber immerhin ist dies ein Schritt in die richtige Richtung zum Erhalt der Gesundheit von Mitarbeitern.

Digitale Entspannung in Deutschland?

In Deutschland ist fast jeder zweite Arbeitnehmer (45 Prozent) noch nach Dienstschluss online für das Unternehmen aktiv. Jeder Fünfte (20 Prozent) wird zudem mindestens einmal wöchentlich nach Dienstschluss beruflich angerufen. Einige größere Konzerne wie Daimler oder die Deutsche Telekom haben bereits auf die Problematik
der permanenten Erreichbarkeit reagiert und ohne gesetzliche Vorlage Regeln zur
Reduktion etwa von Email-Verkehr nach Feierabend geschaften. Bei VW gibt es eine Art
Recht auf Nichterreichbarkeit, die in Form einer E-Mail-Sperre nach Dienstschluss eingerichtet wurde. Und wann entspannen Sie digital?

Über das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit im Handelsblatt