Kosten

Private Krankenversicherung

Wenn Sie privat krankenversichert sind, wurde im Krankenversicherungsvertrag die Übernahme für bestimmte Leistungen festgelegt. Bitte prüfen Sie Ihre persönlichen Vertragsbedingungen bzw. sprechen Sie mit Ihrem Berater bei der Krankenkasse, bevor Sie einen Termin mit mir vereinbaren. Der Berater kann Ihnen mitteilen, ob Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert sind. Wieviele Stunden jährlich erstattet werden und wie hoch die Erstattung pro Stunde ausfällt ist abhängig vom Ihrem individuellen Tarif. Ebenso behalten sich manche Privatversicherungen vor, nur bestimmte Gebührenziffern der Heilpraktiker Gebührenordnung (GebüH) zu erstatten. Bei einer Behandlung durch mich müssen gemäß Ihrem Vertrag die Gebührenziffern 19.1 – 19.8 sowie 20.1 und 20.2 erstattungsfähig sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoller sein, die Sitzungen selbst zu bezahlen (siehe dazu auch unten den Abschnitt Selbstzahler). Zusätzlich zur Erstattung Ihrer privaten Krankenkasse und den mit dieser vereinbarten Konditionen ist in jeder Sitzung eine privat von Ihnen zu leistende Zuzahlung notwendig. Diese beträgt pro Sitzung (50 min) je nach durchgeführter Leistung bis zu 47 € und im Falle eines zu erstellenden Befundes 75 €. Die Kosten für die Sitzung sowie die private Zuzahlung begleichen Sie bitte im Anschluss an die Sitzung in bar oder per EC-Karte.

Checkliste für Ihre PKV (und ggf. Beihilfe)

Wichtige Information für Ihre PKV:
Fr. Dr. Bettina Fromm ist keine psychologische Psychotherapeutin.
Sie ist Heilpraktikerin für Psychotherapie, promovierte Diplompsychologin und Systemische Therapeutin (zertifiziert durch die Systemische Gesellschaft).

Fragen an Ihre PKV:
1. Sind die Leistungen einer Heilpraktikerin für Psychotherapie erstattungsfähig?
    – Wieviele Sitzungen werden pro Kalenderjahr erstattet?
    – Zu wieviel Prozent werden die Sitzungen erstattet?
2. Werden die Gebührenziffern 19.1-19.8 sowie 20.1 und 20.2 erstattet?

Falls Frage 1 oder 2 mit „nein“ beantwortet werden, können Sie die Sitzungen bei mir als Selbstzahler (s.u.) in Anspruch nehmen. Wenn das eine Option für Sie ist nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich keinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Zusätzlich habe ich eine Ausbildung als systemische Therapeutin und systemische Beraterin absolviert, die – obwohl wissenschaftlich anerkannt – bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Kassen erstattet wird. Das bedeutet für Sie als Klient, dass Sie die Therapie-/Beratungs- bzw. Coaching-Stunden bei mir privat bezahlen.

Stundensatz

Mein Stundensatz (50 Minuten) beträgt 139 €. Sie zahlen die Sitzungen als Privatleistung entweder direkt in bar oder per Karte im Anschluss an den jeweiligen Termin oder überweisen den Betrag nach Absprache mit mir auf mein Konto. Ein Coaching zur Persönlichkeitsentwicklung kostet pro h (50 Minuten) 175 €. Auf diesen Nettopreis werden beim Coaching zusätzlich 19% Mehrwertsteuer berechnet. Sollten Sie Solo-Selbstständig sein, sprechen Sie mich bitte persönlich an. Kosten für Coaching können Sie bei der Steuer geltend machen. Für Paartherapie, die grundsätzlich nicht von Krankenkassen erstattet wird berechne ich pro Sitzung (60 min) 175 €.

Selbstzahler

Psychotherapeutische Behandlungen privat zu bezahlen kann sich als Vorteil erweisen. Zum einen erhalten Sie zeitnah einen Termin, während Sie als Versicherter einer gesetzlichen Kasse häufig sechs Monate und länger auf einen Therapieplatz warten müssen. Therapiestunden selbst zu bezahlen bietet sich an, um die lange Wartezeit auf eine kassenärztliche Psychotherapie zu überbrücken. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass psychische Diagnosen (sogenannte F-Diagnosen), die vor Beginn einer kassenärztlichen Psychotherapie vom Konsiliararzt gestellt werden, an anderer Stelle zum Problem werden können. Dies betrifft – je nach Schweregrad der Diagnose – insbesondere den Wechsel in eine andere Krankenversicherung, den Abschluss einer Lebensversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Verbeamtung. Psychische Diagnosen können hier zu Ablehnungen führen. Bei einer von Ihnen privat gezahlten Psychotherapie hingegen werden keine psychischen Diagnosen aktenkundig.

Online-Sitzungen

Psychotherapie- und Coaching-Termine können wir nach Vereinbarung gerne auch online abhalten. Ich arbeite mit einem zertifizierten, sicheren Programm und sende Ihnen einen Link zu, mit dem Sie sich zur Sitzung anmelden. Falls die Termine ausschließlich online stattfinden, ist die Gebühr für den ersten Termin so zu entrichten, dass diese spätestens 48h vorher auf meinem Konto eingegangen ist (per Überweisung oder Paypal). Folgesitzungen können nur stattfinden, wenn die vorherige Sitzung bis spätestens 48 h vor dem Termin beglichen wurde.